Der bundesweite Warntag ist ein gemeinsamer Aktionstag von Bund und Ländern. Er findet erstmals am 10. September 2020 statt und wird ab dann jährlich an jedem
zweiten Donnerstag im September durchgeführt.
Am Warntag wird zum einen die technische Infrastruktur der Warnung in ganz Deutschland mittels einer Probewarnung getestet. Zum anderen wird der Warntag von einer
an die Bevölkerung gerichteten Öffentlichkeitsarbeit flankiert, um Warnprozesse transparenter und mögliche Warnanlässe bekannter zu machen.
Am 10. September 2020 wird um 11 Uhr eine Probewarnung von der nationalen Warnzentrale im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) unter
Einbindung aller angeschlossenen Warnmittel durchgeführt.
Diese Probewarnung wird an alle Warnmultiplikatoren geschickt, die am Modularen Warnsystem (MoWaS) angeschlossenen sind (z. B. App-Server, Rundfunksender). Die
Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung wiederum in ihren Systemen bzw. Programmen an Engeräte wie Radios und Warn-Apps (z. B. die Warn-App NINA des BBK). Parallel werden auf Ebene der
Länder und Kommunen verfügbare kommunale Warnmittel ausgelöst (z. B. Sirenen).
Flankierend findet eine aufgrund der Corona-Pandemie im Umfang reduzierte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit statt. Diese und die Probewarnung selber haben zum Ziel,
Bürgerinnen und Bürger für das Thema „Warnung der Bevölkerung“ zu sensibilisieren, auf die verfügbaren Warnmittel (z. B. Sirenen, Warn-Apps, digitale Werbeflächen) aufmerksam zu machen und
notwendiges Wissen zum Umgang mit Warnungen zu vermitteln, um die Bevölkerung in ihrer Fähigkeit zum Selbstschutz zu unterstützen.
Bund und Länder bereiten den bundesweiten Warntag in Abstimmung mit kommunalen Vertreterinnen und Vertretern gemeinsam vor.
Zuständig sind auf Bundesebene das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), auf der Ebene der Länder die jeweiligen Innenministerien und
auf
Der bundesweite Warntag wird ab dem Jahr 2020 nach Beschluss der Innenministerkonferenz jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September stattfinden.
Es ist der gesetzliche Auftrag aller föderaler Ebenen, die Bevölkerung frühzeitig vor Gefahrenlagen zu warnen. Die zunehmenden Anzahl an Naturkatastrophen (z. B.
Hitzewellen 2018 und 2019, Starkregenereignisse, Hochwasser) und andere Bedrohungslagen wie Terroranschläge (z. B. Halle 2019, Hanau 2020) hat den Stellenwert des Warnsystems erhöht. Damit
Warnungen effektiv sind, ist es notwendig, Wissen zu vermitteln und Strukturen zu erklären. Hintergrund ist die Erkenntnis, dass Warnungen umso eher akzeptiert werden, je besser der betroffenen
Bevölkerung das System und dessen Akteure bekannt sind.
Der bundesweite Warntag soll – ebenso wie die bereits auf Landesebene durchgeführten Warntage – Funkion und Ablauf der Warnung besser verständlich machen. Er soll
dazu beitragen, die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen zu erhöhen und damit die Selbstschutzfähigkeit der Bevölkerung zu unterstützen. Die nun bundesweit
einheitlichen Sirenensignale sollen bekannter werden, und die von einer Warnung potenziell Betroffenen sollen wissen, wie sie sich schützen und wo sie weitere Informationen zur Gefahrenlage
finden können.
Die Bedeutung und Aktualität des Themas Warnung zeigt sich auch durch die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus in diesem Jahr. Zur Warnung und
Information der Bevölkerung nutzen Bund, Länder und Kommunen u.a. die verfügbaren Kommunikationskanäle der Warnung. So werden beispielsweise über die Warn-App NINA Warnungen und Informationen der
zuständigen Behörden bereitgestellt.
Der bundesweite Warntag findet erstmalig am 10. September 2020 statt. Danach soll der Warntag jährlich jeweils am zweiten Donnerstag im September durchgeführt
werden.
Der bundesweite Warntag soll einen möglichst großen Teil der Bevölkerung ansprechen. Die Sommerferien enden in allen Bundesländern spätestens im September. Somit
ist am zweiten Donnerstag im September der größte Teil der Bevölkerung im alltäglichen Umfeld potentiell erreichbar.
Im September 2017 entstanden im Rahmen der zuständigen Fachgremien von Bund und Ländern erste Überlegungen zur Durchführung eines bundesweiten Warntages. Dabei
gelangten die Beteiligten zu dem Schluss, dass ein solcher gemeinsamer Tag bestmöglichst dafür geeignet ist, um zusammen die Warninfrastruktur in Deutschland zu testen und die Akzeptanz in der
Bevölkerung für das Thema zu erhöhen. Eine entsprechende Leitlinie wurde in das Gemeinsame Warnkonzept von Bund und Ländern (2019) aufgenommen.
Mit der in Nordrhein-Westfalen im September 2018 durchgeführten Veranstaltung „Landesweiter Warntag“ konnten erste praktische Erfahrungen gesammelt werden, die den
gemeinsamen Entschluss bekräftigt haben.
Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren (IMK) beschloss im Juni 2019 beginnend ab September 2020, am jeweils zweiten Donnerstag im September einen
bundesweiten Warntag durchzuführen.
Sie müssen sich nicht auf den Warntag vorbereiten. Damit Sie vorab informiert sind, empfiehlt es sich jedoch, sich zu erkundigen, welche Warnmittel in Ihrer Kommune
ausgelöst werden. Informieren Sie gerne auch Ihre Angehörigen und Freunde.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite www.bundesweiter-warntag.de.
In einem solchen Fall werden die Verantwortlichen aus Bund und Ländern über das weitere Vorgehen beraten. Entscheidungen müssen in einem solchen Fall situations- und lageabhängig getroffen werden.
Quelle: Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe