Warnung bedeutet die Information der Bevölkerung über drohende Gefahren und/oder akute Schadensereignisse inklusive Handlungsempfehlungen. Grundlage für die Warnung
im Bereich Bevölkerungsschutz ist das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) bzw. die entsprechenden gesetzlichen Regelungen in den 16 Ländern, z. B. im Brand- und
Katastrophenschutzrecht.
Die mit Warnungsaufgaben befassten Behörden in Deutschland arbeiten kooperativ und eng zusammen.
Demnach ist das BBK verantwortlich für die Warnung der Bevölkerung im Verteidigungsfall, wobei die Bundesländer mit ihrer Warninfrastruktur
unterstützen.
Zudem obliegt dem Bund des Weiteren u.a. die Aufgabe, Wetter- und Lebensmittelwarnungen auszusprechen.
Die Bundesländer sind auf der Grundlage des ZSKG und der jeweiligen Ländergesetze für Warnungen im Katastrophenfall zuständig, während die Kommunen Warnungen in für
die Bevölkerung relevanten Alltagslagen (Brandschutz, Technische Hilfeleistung und öffentliche Sicherheit) herausgeben. Dabei dient dabei das Modulare Warnsystem (MoWaS) als einheitliche
technische Plattform.
MoWaS ist ein vom Bund betriebenes leistungsfähiges und hochverfügbares Warn- und Kommunikationssystem.
Eine Warnung soll die von einer möglichen Gefahrenlage potenziell betroffenen Menschen erreichen, aber je nach Lage auch Menschen, die sich berechtigterweise
betroffen fühlen könnten. Zielgruppe von Warnungen ist nicht die Wohnbevölkerung – also die sich dauerhaft in einem Gebiet aufhaltenden und somit mit dem Gebiet mehr oder weniger vertrauten
Personen –, sondern die sogenannte Aufenthaltsbevölkerung.
Unter der Aufenthaltsbevölkerung werden alle Personen, die sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem Gebiet aufhalten, verstanden, unabhängig von der Dauer und
Intention ihres Aufenthalts. Neben der ansässigen Bevölkerung sind dies z. B. Reisende (Urlauberinnen und Urlauber oder Personen mit kurzem Arbeitsaufenthalt), Durchreisende (Transitverkehr),
Pendlerinnen und Pendler (auch über nationale Grenzen hinweg) und Menschen ohne festen Wohnsitz.
Warnungen richten sich aber auch an Institutionen, Behörden und Unternehmen. Diese können auf der Basis von Warnmeldungen wichtige Entscheidungen treffen, z. B.
Produktionsprozesse anpassen oder Schutzmaßnahmen einleiten.
Größere Schadensereignisse und Gefahrenlagen gefährden Ihre Sicherheit und die Ihrer Familie, Angehörigen, Ihres sozialen Umfeldes sowie möglicherweise Ihr Eigentum. Bei drohenden Gefahren werden Sie gewarnt und entsprechend informiert, damit Sie sich zu Ihrem Schutz auf die Gefahr einstellen können.
Die Warnung vor den besonderen Gefahren eines Verteidigungsfalls (Luftangriffe sowie radiologische Gefahren) obliegt dem Bund. Namentlich obliegt dem Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) die Verantwortung für die Auslösung. Das BBK betreibt MoWaS und nutzt dies im Verteidigungsfall, um die Bevölkerung zu warnen.
Für die Warnung bei Katastrophen und allgemeinen Gefahrenlagen sind in Deutschland die Länder zuständig. Das jeweilige Bundesland unterstützt, wenn die Auswirkungen
einer Gefahr so groß sind, dass Städte und Landkreise sie nicht allein bewältigen können. Die Lagezentren der Landesregierungen organisieren und koordinieren dann die nötigen Mittel. Damit sind
sie auch für die Warnungen zuständig.
In einer Kommune warnen die jeweils zuständigen Katastrophenschutzbehörden oder die Behörden der örtlichen Gefahrenabwehr vor einer Gefahrenlage.
Abhängig von der Art der Gefahr werden Sie von unterschiedlichen Behörden gewarnt bzw. informiert. Dazu zählen unter anderem:
Bei einigen Ereignissen geben auch mehrere Behörden gleichzeitig Warnungen und Gefahreninformationen heraus, zum Beispiel bei Evakuierungen.
In amtlichen Warnungen ist immer klar gekennzeichnet, wer die Warnung herausgegeben hat.
Eine Warnung erreicht Sie in der Regel auf mehreren unterschiedlichen Verbreitungswegen und Kanälen.
Über das Modulare Warnsystem (MoWaS) des Bundes können Bund, Länder und Gemeinden eine Vielzahl von Warnmitteln auslösen. Hier eine Übersicht der derzeit
angeschlossenen Warnmittel:
Darüber hinaus gibt es weitere kommunale Warnmittel, die direkt von den zuständigen Stellen vor Ort ausgelöst werden. Dazu gehören unter anderem:
Mit jeder Warnung erhalten Sie in der Regel Informationen zur Gefahr und Empfehlungen, was Sie zu Ihrem Schutz tun können oder wo Sie weitere Informationen
erhalten, z. B. auf den Websites der zuständigen Behörden. In der Warn-App NINA finden Sie außerdem allgemeine Informationen zu unterschiedlichen Gefahren sowie ausführliche
Schutzempfehlungen.
Generell gilt: Bewahren Sie Ruhe, informieren Sie sich über die Medien und informieren Sie ggfs. Ihre Nachbarinnen und Nachbarn.
Verlässliche Informationen über eine Gefahrenlage erhalten Sie jeweils beim Herausgeber einer Warnmeldung. In den meisten Fällen wird in den Warnungen angegeben
wird, wo es weiterführende Informationen gibt.
In Deutschland ist gesetzlich geregelt, wer amtlich warnen muss. Abhängig von der Art der Gefahr sind das unterschiedliche Behörden. Bei einigen Ereignissen geben
auch mehrere Behörden gleichzeitig Warnungen und Gefahreninformationen heraus, zum Beispiel bei Evakuierungen.
Für den Fall einer Warnung wird bundeseinheitlich ein einminütiger auf- und abschwellender Heulton verwendet, zur Entwarnung ein einminütiger Dauerton.
Darüber hinaus sind die Sirenensignale bundesweit nicht vereinheitlicht.
Informieren Sie sich über den jeweiligen Einsatz von Sirenen und die entsprechende Bedeutung der örtlichen Sirenensignale bei Ihrer Stadt- oder
Gemeindeverwaltung.
Hier finden sie weitere Informationen zum Thema Sirenensignale
Eine Entwarnung wird dann versandt, wenn die Gefahr, vor der gewarnt wurde, vorüber ist oder sich die Auswirkungen im entsprechenden Maße verringert
haben.
Die Entwarnung erfolgt in der Regel jeweils durch die Institution, die die Warnung herausgegeben hat und zwar in der Regel auf dem Kanal, auf dem gewarnt wurde. So
senden bzw. verlesen Radiosender eine entsprechende Meldung zur Entwarnung und auch die Warn-App NINA veröffentlicht eine Entwarnung.
Warnmeldungen sollen auf möglichst vielen Wegen verbreitet werden, um einen möglichst großen Teil der Bevölkerung zu erreichen. Auch im Hinblick darauf wurden
Technik und Verfahren stetig weiterentwickelt, um den strategischen Anforderungen an ein integriertes Warnsystem gerecht zu werden.
Heute verfügt der Bund mit dem Modularen Warnsystem (MoWaS) über ein leistungsfähiges Warn- und Kommunikationssystem. Es wird gemeinsam genutzt von Bund und Ländern
für die Warnung und Information der Bevölkerung im Zivilschutz und Katastrophenfall.
Die Übertragung der Warnmeldung erfolgt via Satellit. Satellitenkommunikation ist im Gegensatz zu terrestrischen bzw. landgestützten Übertragungswegen wie UKW oder
Mobilfunk unempfindlicher gegen Störungen wie Stromausfälle.
MoWaS gliedert sich in die Bereiche Auslösung MoWaS, Warnmultiplikatoren und Warnmittel:
- 1 – hoch – ›Amtliche Gefahrendurchsage
- 2 – mittel – ›Amtliche Gefahrenmitteilung
- 3 – niedrig – ›Gefahreninformation
Zwischen Warnmultiplikatoren und BBK als Betreiber von MoWaS besteht eine Vereinbarung, welche die Warnmultiplikatoren dazu verpflichtet, Warnmeldungen zu veröffentlichen bzw. zu übermitteln. In den Multiplikatorenvereinbarungen ist definiert, wie die Multiplikatoren, vor allem die Rundfunksender, Warnmeldungen gemäß der Warnstufen verarbeiten müssen bzw. sollten.
Wann wählt man die 112?
Wann wählt man die 110?
Quelle: Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe